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Der ehemalige Gföhlerwald stellt den Ursprung für das heutige Mittelbergeramt dar.
Der Gföhlerwald war bis 1570 vollständig unbewohnt.
Einige Zeit später gab es bereits einige Mühlen und Köhlerhütten.
Im Jahre 1585 wurde der Gföhlerwald gänzlich in vierzehn Gebiete, sogenannte Waldämter, aufgeteilt.
Jedem dieser Abschnitte wurde ein eigener Name zugewiesen, welcher nach Wohnort des Forstmannes
bezeichnet wurde. (Beispiel: Eisengraben -> Eisengraberamt)
Die vierzehn Waldämter lauteten:
Droßeramt, Eisenbergeramt, Eisengraberamt, Gföhleramt, Lengenfelderamt, Meislingeramt,
Mittelbergeramt, Mottingeramt, Oberes-Tautendorferamt, Unteres-Tautendorferamt,
Reichaueramt, Schiltingeramt, Senftenbergeramt, Wolfshoferamt;
Das Eisenbergeramt war das größte der vierzehn Waldämter.
Ende des 16. Jahrhunderts verzeichnete man das erste „Gebäude“ in Mittelbergeramt.
Im Jahre 1668 waren bereits vier Hütten erbaut.
Ende 17. Jahrhundert waren es schon acht Hütten.
Mittelbergeramt sowie die Gemeinden Felling, Garmanns, Gföhl, Gföhleramt, Großmotten, Grottendorf, Hohenstein, Lengenfelderamt, Litschgraben, Moritzreith, Neubau, Ober-Meisling, Rastbach,
Reisling, Reittern, Seeb, Unter-Meisling und Wurfenthalgraben wurden zu Katastralgemeinden der
Gemeinde Gföhl.